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   BVerwG, 20.08.2013 - 2 C 29.12   

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https://dejure.org/2013,39216
BVerwG, 20.08.2013 - 2 C 29.12 (https://dejure.org/2013,39216)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.2013 - 2 C 29.12 (https://dejure.org/2013,39216)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 2013 - 2 C 29.12 (https://dejure.org/2013,39216)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2013 - 2 C 29.12
    Es entspricht billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, da dieser im Hauptsacheverfahren voraussichtlich unterlegen gewesen wäre (vgl. Beschluss des BVerfG vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - und im Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus BVerwG, 20.08.2013 - 2 C 29.12
    Es entspricht billigem Ermessen, die Kosten des Verfahrens dem Beklagten aufzuerlegen, da dieser im Hauptsacheverfahren voraussichtlich unterlegen gewesen wäre (vgl. Beschluss des BVerfG vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - und im Anschluss an das Senatsurteil vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 81/15

    Anzeigepflicht; Äquivalenzgrundsatz; Beamter; Effektivitätsgrundsatz;

    - ob die Richtlinie 2000/78/EG betreffend die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist bzw. ob es gegen den Äquivalenzgrundsatz oder gegen den Effektivitätsgrundsatz verstößt, wenn der verpartnerte Beamte Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah, nämlich vor dem Ende des laufenden Haushaltsjahrs, beantragen bzw. anzeigen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2012 - BVerwG 2 B 144.11 -, juris, Beschluss vom 20.8.2013 - BVerwG 2 C 29.12 -), wann die Verjährungsfrist zur Geltendmachung dieser Ansprüche zu laufen beginnt.
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2015 - 5 LB 83/15

    Beamte; Familienzuschlag; Lebenspartnerschaft; Verjährung

    - ob die Richtlinie 2000/78/EG betreffend die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften vollständig in nationales Recht umgesetzt worden ist bzw. ob es gegen den Äquivalenzgrundsatz oder gegen den Effektivitätsgrundsatz verstößt, wenn der verpartnerte Beamte Ansprüche auf Familienzuschlag zeitnah, nämlich vor dem Ende des laufenden Haushaltsjahrs, beantragen bzw. anzeigen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.2012 - BVerwG 2 B 144.11 -, juris, Beschluss vom 20.8.2013 - BVerwG 2 C 29.12 -), -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 1 A 177/14

    Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf

    Denn es hat trotz seiner im Urteil vom 28. Oktober 2010 klar geäußerten Rechtsposition in einem vergleichbaren Fall, welcher die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 an einen in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten für den Zeitraum vom 3. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2009 betraf, mit Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 2 B 144/11, 2 B 144/11 (2 C 29/12) - die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zugelassen, um die Frage zu "klären, ob sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem 1. Juli 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 ineiner mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren wäre." Ferner hat es, nachdem die dortigen Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten, mit Beschluss vom 20. August 2013 - 2 C 29.12 - die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen nach billigem Ermessen dem Beklagten mit der Begründung auferlegt, dass dieser "im Hauptsacheverfahren voraussichtlich unterlegen wäre", und insoweit maßgeblich auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012- 2 BvR 1397/09 - verwiesen.
  • VG Stade, 11.04.2013 - 3 A 756/11

    Anspruch einer in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamtin auf

    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Frage, von welchem Zeitpunkt an die vergleichbare Situation im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags besteht, auch derzeit noch offen ist, denn auf die Entscheidung des Hess VGH vom 28.09.2011 (1 A 2381/10; juris) hat das BVerwG mit Beschluss vom 20.12.2012 (2 B 144/11, 2 B 144/11, jetzt 2 C 29/12; juris) die Revision zugelassen mit der Begründung, dass nunmehr die Frage geklärt werden könne, ob "sich Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bereits vor dem 1. Juli 2009 im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage befinden, sodass ihnen dieser Zuschlag schon vor dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG (juris: EGRL 78/2000) zu gewähren wäre".
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Das Revisionsverfahren werde unter dem Az. 2 C 29/12 geführt.
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